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  • Datenschutzmanagementsystem

  • mit ISiProtect ganz einfach

Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?

Mit einem externen Datenschutzbeauftragten sparen Sie Zeit bei der Erstellung Ihrer Datenschutz-dokumentation und bei der Umsetzung der DSGVO in Ihrem Unternehmen. Mit der Datenschutz-management-Software ISiMap und dem Modul ISiProtect haben Sie ein zentrales Datenschutz-managementsystem. Sie sparen Geld, weil der DSB, als auch die Verantwortlichen in Ihrem Unternehmen schnell und unkompliziert webbasiert Ihre vorgeschriebene Datenschutzdokumentation an einem zentralen Punkt verwalten. Das Führen und Pflegen eines Verzeichnises der Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO ist mit ISiProtect nahezu mühelos möglich.

Datenschutzbeauftragter (DSB) erst ab einer Betriebsgöße von 20 Beschäftigten notwendig

Im zweitem Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU - 2. DSAnpUG-EU) wird der §38 Abs 1 Satz 1 BDSG der Schwellenwert zur verpflichtenden Benennung eines Datenschutzbeauftragten von 10 Beschäftigten auf 20 Beschäftigte angehoben. Mit dieser neuen Regelung haben Sie jetzt bei einer Betriebsgröße von bis zu 20 Beschäftigte die Möglichkeit sich zu entscheiden, ob Sie die Umsetzung der DSGVO in Ihrem Unternehmen ohne fachkundige Hilfe selber durchführen oder ob Sie einmalig oder dauerhaft durch eine fachkundige Person im Datenschutz Zeit und Nerven sparend die DSGVO umsetzen.

Unabhängig ob Sie einen DSB benennen müssen oder nicht, die DSGVO bzw. das BDSG muss eingehalten werden und damit einhergehend muss eine Dokumentation für die Rechenschaftspflicht gemäß DSGVO in Ihrem Unternehmen vorhanden sein.

Artikel 5 Abs. 2 DSGVO sagt aus, dass Sie rechenschaftspflichtig sind, dass heißt Sie müssen beweisen, dass Sie in Ihrem Unternehmen den Datenschutz leben.

Wenn man nun die Gesetzestexte nicht kennt und nur die Schlagwörter wie "hohes Bußgeld", "Rechenschaftspflicht" und "umfangreiche Dokumentation" hört oder liest, dann wirkt die DSGVO sehr bedrohlich. Dies ist nach unserer Erfahrung aber unbegründet. Vielmehr möchte dieses Regelwerk die Menschen schützen und sensibilisieren.

Die DSGVO fordert die Verantwortlichen quasi zu einer Inventur Ihrer Prozesse mit personenbezogene Daten auf. Es ist grundsätzlich nicht schlecht, wenn man weiß, wofür, wann, wo, wie und wer Daten in Ihrem Unternehmen verarbeitet.

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Warum brauchen wir die DSGVO ?

Früher brauchte man so ein umfangreiches Regelwerk nicht !

Nun ja, grundsätzlich hat man mit dieser Aussage recht, aber die Möglichkeiten der Datenverarbeitung waren früher auch deutlich eingeschränkter. Kennen Sie noch Kohlepapier oder die Schreibmaschine mit Korrekturband? Hatten Sie füher auch immer eine Kamera mit auf der Arbeit? Wie lange benötigten Sie früher um eine Projektakte zu kopieren? Wie lange benötigten Sie um die neuesten DIN Vorschriften zu erhalten?

Die digitale Verarbeitung von Daten hat uns Möglichkeiten eröffnet die uns nahezu grenzenlos erscheinen.

Wir müssen aber die Kontrolle über die Grenzenlosigkeit behalten und wir brauchen eine digitale Ethik. Benimm-Regeln und ein Maß an Anstand und das mindestens so wie wir es auch schon aus anderen Bereichen kennen. Eine Frage die man sich selber immer stellen sollte heißt:

Würde ich es wollen, dass man so mit meinen Daten umgeht?

Alle die Menschen, welche respektvoll und anständig mit anderen Menschen umgehen, die gehen auch mit deren Daten respektvoll und anständig um. Behält man diesen Respekt und Anstand bei, dann sind wir davon überzeugt, dass die DSGVO mit Ihren Grundsätzen eingehalten werden.